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BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung - Stichprobenartige Überprüfung von Streitakten eines Richters - Nachträgliche Beifügung eines Beurteilungshinweises bezüglich dienstlicher Beurteilungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83
Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer …
Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
Der Antragsteller hätte daher im Rahmen seiner Behauptungslast "nachvollziehbar" verdeutlichen müssen, weshalb die mit den vorgenannten Anträgen gerügten Bewertungen ihn veranlassen könnten, eine Verfahrens- oder Sachentscheidung künftig in einem ändern Sinne als ohne diese Kritik zu treffen (vgl. BGHZ 90, 41, 43 f.).Dies hat der Senat in nunmehr ständiger Rechtsprechung (seit BGHZ 90, 41, 48 ff.) klargestellt.
Diese Vorschrift trifft eine allgemeine, für alle Rechtswege gültige neue Regelung, ohne die spezielle und nach dem Aufzählungsprinzip abschließende und thematisch begrenzte Kompetenzzuweisung für die Dienstgerichtsbarkeit (BGHZ 90, 41, 50 f.) aufzuheben oder abzuändern.
Andererseits unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um Fragen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, der äußeren Form der Erledigung der richterlichen Amtsgeschäfte oder der äußeren Ordnung geht (BGHZ 90, 41, 45).
Deswegen kann der Vorhalt verzögerlicher Terminierung älterer Sachen oder unangemessen langer Absetzungsfristen (BGHZ 90, 41, 44 bis 46) oder zu hoher Rückstände (BGH NJW 1988, 419, 420) eine zulässige Ausübung von Dienstaufsicht sein.
Hingegen enthalten die Ermahnung zu einer strafferen Verhandlungsführung (BGHZ 90, 41, 46 bis 48), das Ansinnen einer bestimmten Form der Prozeßerledigung (BGHZ 69, 309, 313), einer bestimmten Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (BGH NJW 1984, 2535) oder vermehrter Anberaumung von Sitzungstagen (BGH NJW 1988, 421 f.) sowie das Ersuchen, ganz bestimmte Verfahren umgehend zu bearbeiten (BGH NJW 1987, 1197 f.), grundsätzlich unzulässige Beeinträchtigungen der richterlichen Unabhängigkeit.
- BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche …
Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes (zusammenfassend BGH NJW 1988, 419, 420 und a.a.O., S. 421 f. m.w.N.) ist eine Maßnahme unzulässig, wenn sie indiesem Bereich irgendwie auf eine Weisung hinausläuft, wie der Richter verfahren soll; insoweit muß sich jede mit der Dienstaufsicht betraute Stelle auch jeder mental-psychischen Einflußnahme enthalten.Deswegen kann der Vorhalt verzögerlicher Terminierung älterer Sachen oder unangemessen langer Absetzungsfristen (BGHZ 90, 41, 44 bis 46) oder zu hoher Rückstände (BGH NJW 1988, 419, 420) eine zulässige Ausübung von Dienstaufsicht sein.
- BGH, 14.01.1991 - RiZ(R) 5/90
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in der …
Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
Deswegen ist ein Prüfungsantrag zulässig nur, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht i.S. des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt; ferner muß nachvollziehbar dargelegt sein, diese Maßnahme beeinträchtige die richterliche Unabhängigkeit (vgl. BGH DRiZ 1991, 288, 289 [BGH 14.01.1991 - RiZ R 5/90]; BGH DRiZ 1979, 378 f.).Die dienstliche Beurteilung von Richtern enthält notwendig eine Bewertung der richterlichen Amtsführung; denn nur so kann sie ihren Zweck erfüllen, der Verwirklichung des Leistungsgrundsatzes bei der Auswahl von Bewerbern für ein sog. Beförderungsamt zu dienen (BGH DRiZ 1991, 288, 289) [BGH 14.01.1991 - RiZ R 5/90].
- BGH, 07.05.1980 - RiZ(R) 3/79
Periodische Beurteilung von Richtern
Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
Deswegen ist ein Prüfungsantrag zulässig nur, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht i.S. des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt; ferner muß nachvollziehbar dargelegt sein, diese Maßnahme beeinträchtige die richterliche Unabhängigkeit (vgl. BGH DRiZ 1991, 288, 289 [BGH 14.01.1991 - RiZ R 5/90]; BGH DRiZ 1979, 378 f.).Es kommt darauf an, ob es sich bei der zur Prüfung gestellten Maßnahme aufgrund vernünftiger Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalls objektiv um ein gegen einen bestimmten Richter (gegen bestimmte Richter) gerichtetes Verhalten der Behörde handelt (BGH DRiZ 1981, 265, 266; BGH DRiZ 1979, 378 f.).
- BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89
Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen …
Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
Der Senat kann sie in eigener Kompetenz daraufhin prüfen, ob von ihnen unter Würdigung aller einem objektiven Beobachter in der Rolle des Antragstellers bekannten Umstände eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit ausgeht, zumal weitere tatsächliche Feststellungen hierzu nicht mehr in Betracht kommen (vgl. BGH NJW 1991, 1180, 1181) [BGH 04.12.1990 - XI ZR 310/89]. - BGH, 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81
Maßnahmen der Dienstaufsicht über einen Richter
Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (stellvertretend BGHZ 85, 145, 148 f., 151 f., 158 f. m.w.N.; von Mutius, VerwArch Band 63 S. 461, 463 sind im Dienstgerichtsweg die Anträge trotz Fehlens eines förmlichen Vorverfahrens nicht schon aus diesem Grunde unzulässig, wenn der die Dienstaufsicht über den Richter führende Minister in dem Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG als Vertreter des Antragsgegners, also des beklagten Landes, sich sachlich auf die Anträge eingelassen und deren Zurückweisung beantragt hat. - BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87
Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen
Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
Hingegen enthalten die Ermahnung zu einer strafferen Verhandlungsführung (BGHZ 90, 41, 46 bis 48), das Ansinnen einer bestimmten Form der Prozeßerledigung (BGHZ 69, 309, 313), einer bestimmten Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (BGH NJW 1984, 2535) oder vermehrter Anberaumung von Sitzungstagen (BGH NJW 1988, 421 f.) sowie das Ersuchen, ganz bestimmte Verfahren umgehend zu bearbeiten (BGH NJW 1987, 1197 f.), grundsätzlich unzulässige Beeinträchtigungen der richterlichen Unabhängigkeit. - BGH, 06.11.1986 - RiZ(R) 4/86
Ersuchen des Dienstvorgesetzten zur bevorzugten Bearbeitung bestimmter Verfahren
Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
Hingegen enthalten die Ermahnung zu einer strafferen Verhandlungsführung (BGHZ 90, 41, 46 bis 48), das Ansinnen einer bestimmten Form der Prozeßerledigung (BGHZ 69, 309, 313), einer bestimmten Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (BGH NJW 1984, 2535) oder vermehrter Anberaumung von Sitzungstagen (BGH NJW 1988, 421 f.) sowie das Ersuchen, ganz bestimmte Verfahren umgehend zu bearbeiten (BGH NJW 1987, 1197 f.), grundsätzlich unzulässige Beeinträchtigungen der richterlichen Unabhängigkeit. - BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77
Vergleich von Erledigungszahlen in einer dienstlichen Beurteilung
Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
Hingegen enthalten die Ermahnung zu einer strafferen Verhandlungsführung (BGHZ 90, 41, 46 bis 48), das Ansinnen einer bestimmten Form der Prozeßerledigung (BGHZ 69, 309, 313), einer bestimmten Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (BGH NJW 1984, 2535) oder vermehrter Anberaumung von Sitzungstagen (BGH NJW 1988, 421 f.) sowie das Ersuchen, ganz bestimmte Verfahren umgehend zu bearbeiten (BGH NJW 1987, 1197 f.), grundsätzlich unzulässige Beeinträchtigungen der richterlichen Unabhängigkeit. - BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 1/83
Dienstliche Beurteilung - Mündliche Verhandlung - Richterliche Unabhängigkeit
Auszug aus BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
Hingegen enthalten die Ermahnung zu einer strafferen Verhandlungsführung (BGHZ 90, 41, 46 bis 48), das Ansinnen einer bestimmten Form der Prozeßerledigung (BGHZ 69, 309, 313), einer bestimmten Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (BGH NJW 1984, 2535) oder vermehrter Anberaumung von Sitzungstagen (BGH NJW 1988, 421 f.) sowie das Ersuchen, ganz bestimmte Verfahren umgehend zu bearbeiten (BGH NJW 1987, 1197 f.), grundsätzlich unzulässige Beeinträchtigungen der richterlichen Unabhängigkeit.
- BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16
Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des …
Die der Auslegung fähigen, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 88 Halbsatz 2 VwGO, Prüfungsanträge der Antragstellerin in ihren Schriftsätzen vom 1. Oktober 2020 und 3. Oktober 2020 sowie in ihrem Schriftsatz vom 18. Februar 2022 - soweit im Zusammenhang mit einer Disziplinarklage stehend bzw. den "Verlust der Dienstbezüge" betreffend - sind unzulässig, ohne dass es darauf ankommt, ob und in welchem Umfang das nach § 66 Abs. 2, § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e DRiG erforderliche Vorverfahren durchgeführt oder im konkreten Fall entbehrlich ist (BGH, Urteile vom 21. Oktober 1982 - RiZ(R) 6/81, BGHZ 85, 145 [juris Rn. 63], vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94, juris Rn. 29, vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00, NJW 2002, 359 [juris Rn. 30], vom 3. November 2004 - RiZ(R) 2/03, NJW 2005, 905 [juris Rn. 12], vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 21 und vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 5/13, NJW-RR 2014, 702 Rn. 18). - BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische …
Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (vgl. BGHZ 90, 41 m.w.N. und Senat, Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94 - DRiZ 1995, 352; st.Rspr.).Dies zu entscheiden bleibt dem Verwaltungsgericht vorbehalten (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1995, aaO S. 352; BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 54.82 - Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2 S. 9 ).
- BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07
Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht
Auch der Versuch, die Entscheidungsfreiheit des Richters zu beeinträchtigen, ist unzulässig (vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94 - DRiZ 1995, 352, 353).
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1733/15
Überprüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung im …
Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (vgl. BGH Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 31.01.1984 - RiZ (R) 3/83 -, BGHZ 90, 41, 44 m.w.N., vom 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94 -, DRiZ 1995, 352, und vom 10.08.2001 - RiZ (R) 5/00 -, Juris; st.Rspr.). - BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der …
So kann etwa der Vorhalt unangemessen langer Urteilsabsetzungsfristen eine zulässige Ausübung von Dienstaufsicht sein (BGH, Urteile vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94 = DRiZ 1995, 352; vom 22. März 1985 - RiZ(R) 12/84 = DRiZ 1985, 394; vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83 = BGHZ 90, 41, 44) .Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass eine Aufforderung an den Richter zur strafferen Verhandlungsführung diesen in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94 = DRiZ 1995, 352; vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83 = BGHZ 90, 41, 44) .
- DGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2012 - 1 DGH 1/10
Aufhebung Disziplinarverfügung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Terminierung; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ 42, 163, 169f.; BGHZ 47, 275, 286; BGHZ 51, 285; BGHZ 51, 362, 367; BGHZ 52, 345f.; 90, 41, 45; BGHZ 93, BGHZ 93, 238, 243 f.; BGH, NJW 1988, 419f.; NJW 1988, 421f.; BGH, DRiZ 1984, DRIZ 1984, 365; DRiZ 1992, 24f.; DRiZ 1995, 352f.).Alle Sach- und Verfahrensentscheidungen sind in die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit einbezogen (BGHZ 42, 163, 169; BGHZ 47, 275, 286; BGHZ 57, 344, 349; BGHZ 90, 41, 45; BGHZ 93, 238, 243; BGH, DRiZ 1984, 365; DRiZ 1992, 24f.; DRiZ 1995, 352f.; DRiZ 1998, 20, 22; DRiZ 2003, 367f.; BGH, NJW 1988, 419.; 421; NJW 1988, 1094; NJW 2002, 359).
Für die Frage, ob die Terminierung der richterlichen Dienstaufsicht unterliegt, ergibt eine Abwägung der vorgenannten Grundsätze, dass die Einflussnahme des Dienstvorgesetzten auf eine konkrete Terminierung grundsätzlich unzulässig ist; er hat sich vielmehr jeder direkten oder indirekten oder auch nur mentalpsychischen Einflussnahme zu enthalten (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 20.06.2001 - RiZ (R) 2/00, DRiZ 2002, 226, 227, zitiert aus juris; Fortführung BGH, 6. November 1986, RiZ (R) 4/86, NJW 1987, 1197 und BGH, 27. Januar 1995, RiZ (R) 3/94, DRiZ 1995, 352).
Deshalb ist eine Einflussnahme des Dienstvorgesetzten auf eine konkrete Terminierung grundsätzlich unzulässig; er hat sich vielmehr jeder direkten oder indirekten oder auch nur mental-psychischen Einflussnahme zu enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1986 - RiZ (R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198, und vom 27. Januar 1995 - RiZ (R) 3/94, DRiZ 1995, 352, 353; KG, Urteil vom 25. Mai 1994 - DGH 2/93, DRiZ 1995, 438).".
- DGH Hessen, 20.04.2010 - DGH 4/08
Richterliche Unabhängigkeit; Voraussetzungen für die Verwaltung des …
Vielmehr kommt es allein auf die tatsächlich mögliche Wirkung auf die Recht sprechende Tätigkeit des Richters an (BGH, Urteil vom 27.1.1995 - RiZ (R) 3/94 - unter II. 2.b) ). - BGH, 14.02.2013 - RiZ 3/12
Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des …
Ein Antrag ist ohne Vorverfahren zulässig, wenn sich die oberste Dienstbehörde im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG sachlich auf den Antrag eingelassen und seine Zurückweisung als unbegründet beantragt hat (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1982 - RiZ(R) 6/81, BGHZ 85, 145, 148 f.; Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94, juris; Urteil vom 10. August 2001 RiZ(R) 5/00, NJW 2002, 359; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ(R) 2/03, NJW 2005, 905). - BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des …
Ein Antrag ist ohne Vorverfahren zulässig, wenn sich die oberste Dienstbehörde im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG sachlich auf den Antrag eingelassen und seine Zurückweisung als unbegründet beantragt hat (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1982 - RiZ (R) 6/81, BGHZ 85, 145, 148; Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ (R) 3/94, juris; Urteil vom 10. August 2001 - RiZ (R) 5/00, NJW 2002, 359; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 2/03, NJW 2005, 905). - BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 2/04
Prüfung einer Eignungsbeurteilung
Dienstliche Beurteilungen sind danach Maßnahmen der Dienstaufsicht (vgl. BGH, Urt. v. 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94, DRiZ 1995, 352, 353). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 1 A 2338/01
Anspruch auf Aufhebung der dienstlichen Beurteilung eines Richters; …
- BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10
Richterdienstaufsicht: Untersagung einer Nebentätigkeit des Richters als …
- Richterdienstgericht Sachsen, 25.04.2007 - 66 DG 3/06
- BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96
Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von …
- BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01
Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung - Verfahrensrechtliche Gründe - …
- BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 2/03
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch unzureichende finanzielle …
- BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12
Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der richterlichen …
- BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 4/13
Grenzen der dienstlichen Beurteilung bzgl. eines Richters; Zulässigkeit einer …
- BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00
Überprüfung der richterlichen Terminierungspraxis
- DGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2004 - 1 DGH 2/03
- BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 1/14
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in einem …
- DGH Rheinland-Pfalz, 10.08.2016 - DGH 1/15
Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine …
- BGH, 29.06.2023 - RiZ(R) 1/22
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängikeit durch eine Maßnahme der …
- OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03
Untersagung der Beförderung unter Einweisung in die Planstelle; Verletzung der …
- DG Düsseldorf, 29.01.2008 - DG 5/07
Verletzung richterlicher Unabhängigkeit durch dienstaufsichtliche Weigerung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 11 AR 140/09
Sonstige Angelegenheiten
- VG Karlsruhe, 24.07.2000 - 12 K 1121/00
Anspruch auf Abänderung einer dienstlichen Beurteilung als Richter; …
- DG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - DG 5/04
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 22.10.2021 - DG 5/18
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 6/18
- DGH Nordrhein-Westfalen, 03.12.1998 - 1 DGH 1/98
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 7/15
- Richterdienstgericht Sachsen, 03.07.2008 - 66 DG 6/07
- DGH Nordrhein-Westfalen, 29.01.2008 - DG-5/07